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Auch Single In Italien können sie auf die Adoption von Kindern aus dem Ausland zugreifen. Das Verfassungsgericht mit der Urteil Mit der Nummer 33 vom 20. März wurde Artikel 29-bis, Absatz 1 des Gesetzes 184 aus dem Jahr 1983, der Alleinstehende von internationalen Adoptionen ausschloss, für verfassungswidrig erklärt und damit ein wichtiger Wendepunkt in der italienischen Gesetzgebung markiert.
Artikel 29-bis, Absatz 1, des Gesetzes 184 von 1983
Das Gesetz 184 von 1983 regelt im Allgemeinen die Adoption in Italien und hat das Ziel, die Rechte von Minderjährigen zu schützen und die Adoption als Mittel zur Ermöglichung eines bambino un sicheres familiäres Umfeld e liebend. Allerdings sah insbesondere Artikel 29-bis vor, dass die internationale Adoption nur verheirateten Paaren vorbehalten sei, die Singles weglassen, unabhängig von ihren Erziehungsfähigkeiten. Damit wurde festgelegt, dass nur verheiratete (heterosexuelle) Paare Zugang zu einer internationalen Adoption haben.
Dieser Artikel stellte somit eine erhebliche Einschränkung für unverheiratete Personen dar, die ein Kind aus einem anderen Land adoptieren möchten.
Mit dem Urteil des Verfassungsgericht vom 20. März 2025 (Satz Nr. 33) wurde dieser Artikel für verfassungswidrig erklärt und eröffnete damit faktisch die Möglichkeit internationaler Adoptionen auch für Alleinstehende, da der Gerichtshof feststellte, dass die Das Gesetz diskriminierte diese Menschen unfair, wodurch ihre Rechte eingeschränkt werden. Das Urteil stellte daher einen wichtigen Schritt hin zu einer umfassenderen Gesetzgebung dar, die an die heutigen sozialen und familiären Realitäten angepasst ist.
Das historische Urteil basiert auf der Geschichte einer einzelnen Frau
Raffaella Brogi, 54, eine alleinstehende Friedensrichterin, kämpfte jahrelang für die Adoption eines ausländischen Kindes und gab auch nach der ersten Anhörung vor dem Verfassungsgericht nicht auf. Vor Kurzem wurde ihr Fall erneut von den Richtern geprüft, die zu ihren Gunsten entschieden. Das Jugendgericht von Florenz hat die Frage aufgeworfen, Adoptionen international für Alleinstehende, und das Gericht erklärte die Regelung für rechtswidrig, die diesen Menschen die Adoption ausländischer Minderjähriger ausschloss.
Ich bin sehr glücklich. Aber meine ersten Gedanken gelten denen, die auf geliebte Eltern warten. Ich verspreche mir jeden Tag, die Mutter eines dieser Kinder zu sein, und ich konnte es bisher nicht halten. Mein Kampf wird sein wirklich gewonnen, wenn ich meinen Sohn oder meine Tochter nach Hause bringen kann" sagte die Frau.
Dann fügte er hinzu:
"Die Adoption ist meine Entscheidung. Ich habe über eine künstliche Befruchtung nachgedacht, aber ich habe das Gefühl, dass ein Junge oder ein Mädchen auf mich wartet. Und wenn ich einen anderen Weg gewählt hätte, hätte ich meinen Sohn und meine Tochter zweimal im Stich gelassen.“
Adoptionen, historisches Urteil des Verfassungsgerichts für Singles: alle Neuigkeiten
Mit diesem Urteil haben Alleinstehende die Möglichkeit, die gleichen Adoptionsverfahren in Anspruch zu nehmen, die verheirateten Paaren vorbehalten sind. Diese Paare sind die einzigen, die eine internationale Adoption beantragen können, vorausgesetzt, sie sind mindestens drei Jahre verheiratet.
Nach der Feststellung der Adoptionsberechtigung prüft der ausländische Staat, ob ein mit dem zukünftigen Elternteil kompatibles Kind vorhanden ist, wie dies auch bei verheirateten Paaren der Fall ist. Laut dem ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichts, Cesare Mirabelli, wird diese Entscheidung auch Auswirkungen auf in Italien geborene und verlassene Minderjährige haben. Der Richter beurteilt die Eignung Affektive Fähigkeiten des zukünftigen Elternteils, seine/ihre Fähigkeit, das Kind zu erziehen, zu versorgen und zu betreuen, auch unter Berücksichtigung seines/ihres familiären Kontexts.
Für die Consulta begründet der Wunsch, Eltern zu werden, keinen Anspruch auf Adoption, sondern fällt in die Selbstbestimmungsfreiheit des Menschen. Dieses Recht muss mit dem Wohl des Kindes in Einklang gebracht werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Entscheidungen des Gesetzgebers nicht unvernünftig oder unverhältnismäßig sind.
Darüber hinaus betonte der Gerichtshof die Bedeutung des Zuneigungsnetzwerks, das auch aus der Herkunftsfamilie des Adoptivelternteils stammen kann, und verwies auf die Urteile 183/2023 und 79/2022, wodurch die Verpflichtung zur Trennung von der biologischen Familie des Minderjährigen und die Beschränkung der Herstellung verwandtschaftlicher Bindungen zur Adoptivfamilie aufgehoben wurden.
Das Gericht stellte außerdem klar, dass Es besteht keine Gefahr einer Diskriminierung zwischen internationaler und inländischer Adoption und wies die von der Präsidentschaft des Ministerrats geäußerten Zweifel hinsichtlich möglicher Ungleichbehandlungen zurück. Die Rechtmäßigkeit der Regelung wurde bestätigt und es wurden keine Mängel hinsichtlich der Unzulässigkeit festgestellt.