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Alessandro Basciano und das elektronische Armband: das Urteil des Kassationsgerichts

Alessandro Basciano mit elektronischem Armband

Der ligurische DJ musste das Annäherungsverbot an seinen Ex-Partner respektieren

Der Fall von Alessandro Basciano

Alessandro Basciano, ein bekannter ligurischer DJ und ehemaliger Teilnehmer von Big Brother VIP, steht derzeit im Zentrum eines Rechtsstreits, der dazu geführt hat, dass er zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verurteilt wurde. Der Kassationsgerichtshof bestätigte kürzlich die Entscheidung des Mailänder Berufungsgerichts, das ihm verboten hatte, sich seiner ehemaligen Lebensgefährtin Sophie Codegoni auf weniger als 500 Meter zu nähern.

Diese Maßnahme wurde ergriffen, nachdem gegen Basciano schwere Stalking-Vorwürfe erhoben worden waren, der bereits im vergangenen November eine Verhaftung drohte.

Stalking-Anklagen und Vorsichtsmaßnahmen

Die Richter erachteten die Stalking-Vorwürfe gegen Basciano als schwerwiegend und beschrieben sein Verhalten als „geeignet, bei dem Opfer einen anhaltenden Zustand der Angst und Furcht hervorzurufen“. Sophie Codegoni sagte, sie habe das Gefühl, dass ihre Lebensgewohnheiten durch die Aktionen des DJs beeinträchtigt worden seien. Die Entscheidung des Kassationsgerichts, das Annäherungsverbot und die Verpflichtung zum Tragen der elektronischen Fußfessel zu bestätigen, stellt einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Opfer und im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt dar.

Die Konsequenzen des Urteils

Mit dem Urteil des Kassationsgerichts werden die Sicherungsmaßnahmen endgültig. Sollte Basciano sich weigern, die elektronische Fußfessel zu tragen, oder sollte es bei der Anwendung der Maßnahme zu technischen Problemen kommen, würde automatisch Hausarrest verhängt. Diese Situation unterstreicht die Bedeutung der Technologie im Umgang mit Fällen häuslicher Gewalt und Stalking, da sie es den Behörden ermöglicht, das Verhalten der Angeklagten zu überwachen und die Sicherheit der Opfer zu gewährleisten. Bisher haben weder Basciano noch Codegoni öffentliche Stellungnahmen zu dem Urteil abgegeben.