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Der Grundsatz des Verbots von Drittmandaten
Das Verbot einer dritten aufeinanderfolgenden Amtszeit der Präsidenten der Regionalräte wurde kürzlich vom Verfassungsgericht bekräftigt, das diese Regel als „grundlegendes Prinzip der Wahlangelegenheiten“ bezeichnete. Dieser in Artikel 122 der Verfassung verankerte Grundsatz ist ein entscheidendes Element zur Gewährleistung von Stabilität und Rotation in öffentlichen Ämtern.
In dem am 9. April ergangenen Urteil wurde das Gesetz der Region Kampanien, das Präsident Vincenzo De Luca die Kandidatur zur Wiederwahl ermöglichte, für verfassungswidrig erklärt. Dies verdeutlicht, dass das Verbot nicht nur eine Frage politischer Opportunität, sondern eine rechtliche Notwendigkeit ist.
Die Gründe des Verfassungsgerichts
Das Gericht betonte, dass das Wiederwahlverbot Ausdruck des Ermessensspielraums der Legislative sei, der darauf abziele, widerstreitende Prinzipien auszugleichen und als „systemischer Schutzmechanismus“ im Hinblick auf die Direktwahl des Präsidenten zu wirken. Dies bedeutet, dass der Landtag die Befugnis hat, klare und verbindliche Regeln für das passive Wahlrecht festzulegen, ohne dass einzelne Regionen von diesen Regeln abweichen können. Das Verfassungsgericht stellte klar, dass das Verbot für Regionen mit einfachem Statut sofort wirksam sei und keiner weiteren Anwendung regionaler Gesetze bedürfe.
Auswirkungen auf gewöhnliche Regionen
Das Gericht stellte außerdem fest, dass der Begriff der Regierungsform keine Wahlangelegenheiten im weiteren Sinne umfasst, was bedeutet, dass Beschränkungen des passiven Wahlrechts beachtet werden müssen. Dieses Grundprinzip kann nicht durch die Aufnahme in regionale Gesetze bedingt werden, sondern muss unmittelbar angewendet werden. Regionen, die ihre Wahlgesetze nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 1 geändert haben, müssen dieses Verbot einhalten, andernfalls wären ihre Bestimmungen verfassungswidrig.
Der Fall Campania und seine Folgen
Im konkreten Fall Kampaniens wurde das Verbot dritter Amtszeiten mit dem Inkrafttreten des regionalen Wahlgesetzes wirksam. Dieses Gesetz sieht nicht nur keine Ausnahmen von dem Verbot vor, sondern verweist ausdrücklich auf andere staatliche oder regionale Bestimmungen, die damit vereinbar sind. Anschließend betonte der Gerichtshof, wie wichtig es sei, das Verbotsprinzip zu respektieren, das heute fester Bestandteil der Rechtsordnung der ordentlichen Regionen sei. Das Urteil stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Demokratie und Transparenz bei Regionalwahlen dar und stellt sicher, dass die Bürger von einem Wechsel in der politischen Führung profitieren können.