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Justiz: Balboni, „Verfassungsregel für Opfer schwerwiegender Verbrechen“

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Rom, 14. Januar (Adnkronos) – „Das Gesetz zum verfassungsmäßigen Schutz der Opfer von Straftaten verankert die Grundsätze, in denen sich unsere nationale Gemeinschaft erkennt, und zu diesen gehört gerade der Schutz der Schwächsten und Wehrlosesten.“ Das ist keine pleonastische Reform, sondern eine...

Rom, 14. Januar (Adnkronos) – „Das Gesetz zum verfassungsmäßigen Schutz der Opfer von Straftaten verankert die Grundsätze, in denen sich unsere nationale Gemeinschaft erkennt, und zu diesen gehört auch der Schutz der Schwächsten und Wehrlosesten.“ Dies ist keine pleonastische Reform, sondern eine Reform von großer Substanz, eine Regel, von der niemand abweichen kann. Daher sofortiger und nicht aufgeschobener Schutz, unabhängig vom Verfahrensschutz. Ich danke daher allen, die zur heutigen Genehmigung beigetragen haben, insbesondere dem Erstunterzeichner Senator Iannone, der Senatorin Della Porta, die ihr Berichterstatter war, und vor allem der ehemaligen Senatorin Felice Casson, ohne deren Engagement wir diesen historischen Meilenstein nicht erreicht hätten.“ Dies erklärte der Senator der Fratelli d'Italia, Alberto Balboni, Präsident der Kommission für konstitutionelle Fragen im Palazzo Madama, im Plenarsaal.