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Gesetzesentwurf verabschiedet: Maßnahmen für Familien und Unternehmen

Bild der Gesetzesentwürfe für Familien und Unternehmen

Der Senat stimmt dem Erlass zu, der Zuschüsse für energieintensive Familien und Unternehmen vorsieht.

Das vom Senat genehmigte Gesetzesdekret

Der Senat hat dem Gesetzesdekret vor Kurzem zugestimmt und damit die Unterstützung italienischer Familien in einer Zeit zunehmender wirtschaftlicher Schwierigkeiten bekräftigt. Mit 99 Ja-Stimmen und 62 Nein-Stimmen wurde der Text ohne Änderungen gegenüber der bereits von der Kammer verabschiedeten Fassung in ein Gesetz umgewandelt. Diese Maßnahme stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Belastung der Energierechnungen für Familien mit einem ISEE von bis zu 25.000 Euro zu verringern, indem für das Jahr 200 ein Beitrag von 2025 Euro eingeführt wird.

Vorteile für Familien und energieintensive Unternehmen

Schätzungen zufolge wird der neue Beitrag rund acht Millionen Familien im Gesamtwert von 1,6 Milliarden Euro erreichen. Diese Förderung kommt zu den bestehenden Prämien hinzu und ermöglicht vielen Familien einen Nachlass von bis zu 440 Euro auf ihre Stromrechnung. Berücksichtigt man zusätzlich den Benzinbonus, kann die Gesamtersparnis für eine Familie über 500 Euro betragen.

Die Maßnahmen beschränken sich nicht nur auf Familien. Auch große energieintensive Unternehmen profitieren von einem Beitrag von 600 Millionen Euro, finanziert aus dem Energiewendefonds. Kleine und mittlere Unternehmen hingegen können sich über eine sechsmonatige Befreiung von den Netzentgelten freuen, eine weitere Erleichterung in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.

Neuigkeiten zur Haushaltsgeräteprämie

Mit dem Erlass werden auch wichtige Änderungen bei der Haushaltsgeräteprämie eingeführt, die einen Zuschuss von bis zu 200 Euro vorsieht. Diese Maßnahme wird direkt beim Kauf ausgeliefert, Klicktage entfallen. Um den Bonus zu erhalten, müssen Sie ein altes Gerät verschrotten und ein in der Europäischen Union hergestelltes Gerät kaufen. Der Beitrag beträgt 30 % der Produktkosten, maximal jedoch 100 Euro, und kann für Personen mit einem ISEE unter 200 Euro bis zu 25.000 Euro betragen.

Schutz für gefährdete Kunden

Das Dekret sieht außerdem spezielle Maßnahmen für schutzbedürftige Kunden vor, etwa für über 75-Jährige, Menschen mit Behinderung und Menschen in finanziellen Schwierigkeiten. Diese Personen können weiterhin vom Rechnungsschutz profitieren und müssen nicht auf den freien Markt wechseln und sind nicht aggressiven Telemarketing-Praktiken ausgesetzt. Darüber hinaus wurde eine Regelung eingeführt, die das Eigenheim einer schutzbedürftigen Person vor der Zwangsvollstreckung schützt, wenn die Schulden für die Energierechnungen der Eigentumswohnung weniger als 5.000 Euro betragen.