Mailand, 24. März (Adnkronos) – In der langen Liste der Befunde und Abstriche, die die Staatsanwaltschaft Pavia für neue Ermittlungen im Mordfall Chiara Poggi anfordert, befindet sich auch das Fragment der Badezimmermatte, auf der der Mörder – so das Urteil – seine blutigen Füße abgestellt hatte, bevor er sich die mit dem Blut des Opfers befleckten Hände wusch.
Insbesondere wird in dem derzeit vom Untersuchungsrichter geprüften Antrag auf vorläufige Ermittlungen betont, dass das Teppichfragment „aufgrund von Problemen mit der Hemmung der Amplifikationsreaktion keine Ergebnisse zur Quantifizierung der DNA geliefert“ habe und die anschließende Amplifikation „nicht durchgeführt“ worden sei.
Da sich das Exemplar noch im Besitz des Forschers befindet, „wird es angesichts der derzeit verfügbaren Analysemöglichkeiten als sinnvoll erachtet, es weiteren genetischen Untersuchungen zu unterziehen“, so die Forderung der Genetikexperten Carlo Previderé und Pierangela Grignani.
Im Rahmen der Ermittlungen zum Mord an Garlasco am 13. August 2007, für den der damalige Freund Alberto Stasi endgültig verurteilt wurde, beantragt die Staatsanwaltschaft Pavia – die gegen Andrea Sempio, einen Freund des Bruders des Opfers, ermittelt; der Fall wurde bereits vor acht Jahren abgeschlossen – eine erneute Analyse der aufbewahrten Reagenzgläser – eines mit den Markierungen V und R; einen Umschlag mit der Aufschrift „26 Proben“; 27 weitere Proben wurden für die „16.8 Garlasco-Inspektion“ entnommen – zusätzlich zu den Abstrichen von Chiara Poggi, ihren Familienmitgliedern und Alberto Stasi. Das Ersuchen um weitere Informationen betrifft außerdem einen bei Zimmertemperatur in einem Raum zur Beweismittelaufbewahrung gelagerten Karton mit einer leeren Estathé-Dose mit Strohhalm, einer Packung Fruchtsaft, einer leeren Plastikverpackung mit Keksen, einer Tüte Müsli und einer hellblauen Plastiktüte, die als Mülleimer dient.