(Adnkronos) – Laut dem Untersuchungsgericht Brescia „stimmt es nicht mit den Unterlagen überein, dass die Anmietung der Abhörgeräte fast ausschließlich Esitel srl anvertraut wurde und deren Anteil weniger als die Hälfte (46 %) betrug.“ Bezüglich der Wartungsleistungen (Service und Reifenwechsel) der Werkstatt Cr Service srl „gibt es in den Unterlagen keine Hinweise darauf, dass diese kostenlos waren.“ Ein Mitarbeiter habe Mazza gegenüber sogar angegeben, er gehe davon aus, bezahlt zu haben. Andererseits ließe sich das Fehlen von Buchhaltungsbelegen für die Zahlungen durch die geringen Beträge erklären.
Dabei wird noch gar nicht berücksichtigt, dass ein so geringer Betrag schwer mit der Schwere des von der Staatsanwaltschaft dargelegten Korruptionsvorwurfs vereinbar ist.“
Umgekehrt sind die einzigen Ermittlungsbeweise für dienstwidriges Verhalten negativ. Gemeint ist die Aussage einer Person, die behauptet, der ehemalige Abgeordnete Venditti habe sich gegen den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Verkehrsbehinderungszone an D'Arena (Inhaber des Abhör- und Mietwagenunternehmens) ausgesprochen. Während der ehemalige Staatsanwalt Venditti glaubt, der Erlass könne mangels geeigneter Suchbegriffe auf PCs und Handys für ungültig erklärt werden, verdeutlicht die Voruntersuchung die Gründe für eine inhaltliche Aufhebung. „Die häufige Anwesenheit des Esitel-Inhabers (Cristiano D'Arena) in der Staatsanwaltschaft, der Kauf und Verkauf von Autos zum Marktpreis zwischen Richtern und dem mit der Staatsanwaltschaft kooperierenden Unternehmen, die Mahlzeiten des Richters in dem mit denselben Partnern verbundenen Restaurant, die Vergabe von Abhör- und Mietwagenleistungen ohne Ausschreibung sowie die Abrechnung von Mietkosten auf Abhörkosten könnten möglicherweise als Gelegenheitshandlungen gewertet werden.“ – die auf disziplinarischer Ebene beantwortet werden müssen – aber nicht auf der Ebene der Korruption und Veruntreuung, Verbrechen „von alarmierender Schwere aufgrund des systematischen Ausverkaufs der Justizfunktion“, betont der Bericht.
Das Urteil der Richter in Brescia erinnert daran, dass erst ein Beschluss der CSM im Oktober 2022 die Verpflichtung zur Ermittlung der Anbieter von Abhördienstleistungen nach einer Markterhebung festlegte. Das zu diesem Zweck vom Paviaer Staatsanwalt Fabio Napoleone eingeleitete Verfahren, „obwohl es im November 2022 mit der Auswahl von drei anderen Anbietern als Esitel srl erfolglos blieb, bestätigte es dennoch, dass Letztere die gesetzlich vorgeschriebenen und aufgrund der Sensibilität des Sachverhalts unerlässlichen Anforderungen an technische und fachliche Eignung sowie wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfüllte.“