Das Sicherheitsgesetz verhindert die Nutzung von Mobiltelefonen durch Nicht-EU-Bürger, die keine Aufenthaltserlaubnis haben.
Die neue Regelung, auf die sich La Repubblica im Sicherheitsgesetz bezieht, sieht vor, dass außereuropäische Einwohner beim Kauf eines Mobiltelefons nicht nur Ausweisdokumente, sondern auch eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis vorlegen müssen.