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Trapani: Vom Daspo zum Marsala-Fan

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Palermo, 15. Februar. (Adnkronos) – Im Rahmen der Präventionsmaßnahmen gegen das Phänomen der Gewalt bei Sportveranstaltungen hat der Polizeichef von Trapani ein Zutrittsverbot für einen Fan einer Fußballmannschaft verhängt …

Palermo, 15. Februar. (Adnkronos) – Im Rahmen der Präventionsmaßnahmen gegen das Phänomen der Gewalt bei Sportveranstaltungen hat der Polizeichef von Trapani eine Maßnahme erlassen, um einem Fan der Fußballmannschaft „Marsala 1912“ den Zugang zu Sportveranstaltungen zu verbieten. Die Maßnahme geht zurück auf Vorfälle, die sich am 2. Februar während des Fußballspiels zwischen der Heimmannschaft und dem Athletic Club Palermo zugetragen haben, „als die einheimischen Fans, vermutlich verbittert über die Umkehrung des Endergebnisses auf dem Spielfeld, begannen, gegen die Bank der Gäste sowie gegen einige Trainer und Sportler zu wettern“. „Während die Zuschauer den Platz verließen, näherte sich ein Fan nicht nur dramatischen Gesten in Richtung der Tribüne, sondern auch einem für die öffentliche Ordnung zuständigen Mitglied der Polizei, in diesem Fall einem Carabiniere, und äußerte in einschüchternder und arroganter Weise beleidigende und drohende Worte in seine Richtung. Er versuchte, Körperkontakt mit ihm aufzunehmen, was auch dank des Eingreifens einiger Fans verhindert werden konnte, die ihn aufhielten und vom Platz verwiesen.“

Der Mann sei „bereits polizeibekannt und habe Vorstrafen wegen Verbrechen gegen die Person, gegen die Familie, gegen das Eigentum, gegen die öffentliche Verwaltung und im Drogenbereich, wurde bei der Justizbehörde angezeigt“.

Der Polizeichef „kam zu dem Schluss, dass die provokative, gewalttätige und einschüchternde Aktion eine tatsächliche Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit darstellte, auch im Hinblick auf den Versuch derselben, am Ende des Spiels in Anwesenheit des Publikums und in einem Kontext hoher Spannung zu einer körperlichen Konfrontation mit der Polizei zu kommen, und erließ, um die Wiederholung ähnlichen Verhaltens bei Sportveranstaltungen zu vermeiden, ein Daspo (Zutrittsverbot für Sportanlagen) für einen Zeitraum von zwei Jahren“.