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Zwangsanklage gegen Beihilfe-Selbstmord-Aktivisten in Italien

Aktivisten diskutieren über Sterbehilfe in Italien

Marco Cappato und zwei weitere Aktivisten riskieren eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Suizid.

Die Entscheidung des Untersuchungsrichters von Florenz

Die Untersuchungsrichterin von Florenz, Agnese di Girolamo, hat die Zwangsanklage gegen Marco Cappato, Felicetta Maltese und Chiara Lalli angeordnet, denen Beihilfe zum Selbstmord vorgeworfen wird. Die drei Aktivisten sind in den Fall von Massimiliano involviert, einem 44-Jährigen aus der Provinz Livorno, der an ALS leidet und 2022 in die Schweiz reiste, um Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Entscheidung des Richters erfolgte, nachdem die Staatsanwaltschaft von Florenz sich geweigert hatte, das Verfahren einzustellen. Den drei Angeklagten drohen nun Haftstrafen zwischen fünf und zwölf Jahren.

Die Aussagen der Aktivisten

Marco Cappato kommentierte die Situation, indem er ihr Vorgehen als eine Form zivilen Ungehorsams bezeichnete. Gemeinsam mit Lalli und Maltese erstatteten sie Anzeige, bereit, sich den Konsequenzen ihres Handelns zu stellen. Cappato betonte, wie wichtig es sei, das Recht auf Entscheidungsfreiheit bis zum Lebensende zu garantieren, und verwies auf die mangelnde Einmischung des Parlaments in diese sensible Frage.

Der rechtliche Kontext und die Auswirkungen

Richter Di Girolamo stellte klar, dass trotz der erweiterten Auslegung des Begriffs „lebenserhaltende Behandlung“ durch das Verfassungsgericht nicht davon ausgegangen werden könne, dass Massimiliano durch eine solche Behandlung am Leben erhalten worden sei. Der Untersuchungsrichter betonte, dass zur Feststellung, ob der Patient die Anforderungen des italienischen Rechts erfülle, eine Beurteilung durch eine öffentliche Einrichtung des nationalen Gesundheitssystems erforderlich sei. Dieser Aspekt wirft Fragen hinsichtlich der Gültigkeit der in der Schweiz im Vergleich zu jenen in Italien angewandten Verfahren auf.

Die Positionen der Staatsanwaltschaft und die nächsten Anhörungen

Staatsanwalt Carmine Pizzaroli argumentierte, dass die Handlungen von Cappato und den beiden anderen Aktivisten nicht direkt mit Massimilianos Selbstmordwunsch in Verbindung gebracht werden könnten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft beschränkten sich die Aktionen der Aktivisten auf die Bereitstellung von Informationen und logistischer Unterstützung, ohne dass sie direkt an medizinischen Operationen beteiligt gewesen wären. Das Thema Lebensende wird am 26. März erneut im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen, wenn sich das Verfassungsgericht mit ähnlichen Fällen befasst, während am 27. März eine Konferenz der Staaten und Regionen stattfindet, bei der das in der Toskana verabschiedete Gesetz zur ärztlich assistierten Selbsttötung erörtert wird.