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Die neuen Bestimmungen für italienische Nachkommen
Das jüngste Dekret zur italienischen Staatsbürgerschaft, das von der Kammer mit 137 Ja-Stimmen, 83 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen wurde, führt eine Reihe bedeutender Änderungen für italienische Nachkommen ein. Die wichtigste Neuerung betrifft die den Vorfahren nahe: Von nun an können nur diejenigen, von denen mindestens ein Elternteil oder Großelternteil in Italien geboren ist, die italienische Staatsbürgerschaft durch das „ius sanguinis“ erwerben.
Dies bedeutet, dass die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft zu erhalten, auf zwei Generationen beschränkt ist und somit Enkel und entferntere Nachkommen ausgeschlossen sind.
Darüber hinaus müssen die Eltern oder Großeltern zum Zeitpunkt der Geburt des Antragstellers ausschließlich die italienische Staatsbürgerschaft besitzen oder seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in Italien wohnhaft sein. Diese Maßnahme gilt auch für Personen, die vor Inkrafttreten des Dekrets im Ausland geboren wurden, und schafft für viele italienische Nachkommen eine Situation der Unsicherheit.
Ausländische und staatenlose Minderjährige: neue Chancen
Ein weiterer relevanter Aspekt des Dekrets betrifft die ausländische oder staatenlose Minderjährige. Letztere können, sofern sie von italienischen Eltern abstammen, die italienische Staatsbürgerschaft erwerben, sofern die Eltern oder der Vormund den Willen zum Ausdruck bringen, diesen Status zu erlangen. Es ist wichtig, dass sich der Minderjährige nach der Erklärung mindestens zwei Jahre lang legal und ununterbrochen in Italien aufhält. Ziel dieser Regelung ist es, die Integration Minderjähriger zu erleichtern und ihnen so eine stabilere Zukunft in unserem Land zu sichern.
Dekret über Ströme und Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft
Das Dekret führt außerdem Änderungen ein in Ströme Dekret, die im Ausland lebenden Ausländern, die Nachkommen italienischer Staatsbürger sind, die Einreise und den Aufenthalt zur Ausübung einer untergeordneten Tätigkeit gestattet. Diese Maßnahme ist insbesondere für Personen aus Ländern mit einem starken Zustrom italienischer Einwanderer von Bedeutung, da sie ihnen Arbeits- und Integrationsmöglichkeiten bietet.
Schließlich wurde eine Regel eingeführt, die es erlaubt, Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft für Personen, die in Italien geboren sind oder dort mindestens zwei Jahre ununterbrochen gelebt haben und durch den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit ihre Staatsangehörigkeit verloren haben. Für den Rückkauf ist ein Beitrag von 250 Euro vorgesehen, eine Maßnahme, die viele dazu ermutigen könnte, wieder italienische Staatsbürger zu werden.